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Verschmelzung: Karg und Petersen Agentur für Kommunikation GmbH Hrb01.02.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.01.2010)

Auf einen Blick

Text

Karg und Petersen GmbH (Holding), Tübingen (
Ungenannte Str. ??, D-72074 Tübingen
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 mit Nachtrag vom 16.11.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 und vom 16.11.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Karg und Petersen Agentur für Kommunikation GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 721707) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Karg und Petersen GmbH (Holding), Tübingen.