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Kol­lo­ka­ti­ons­plan und Inventar: 21.03.2019 Shab01.03.2019 Schweizerisches Handelsamtsblatt, Schweiz

Auf einen Blick

Text

Status der WG und Inventar FIMAC SA

Rechtliche Hinweise

Der Gläubiger, der den Zustand der WG anficht, weil seine Produktion ganz oder teilweise verworfen wurde oder weil er nicht innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung der Hinterlegung des Zustands der WG klage gegen die Masse erhebt. Bestreitet er eine Forderung oder den Rang, zu dem sie erhoben wurde, leitet er die Klage gegen den betreffenden Gläubiger. 
Veröffentlichung nach Art. 221, 249 und 250 LP.

Auflagefrist Kollokationsplan nach Publikation

21. März 2019

Anfechtungsfrist Inventar

11. März 2019

Bemerkungen

(Ref. 1)

Diese Bekanntmachung wurde von Französisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FIMAC SA, Gumefens, Schweiz.