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Verschmelzung: Cognos GmbH Hrb02.11.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.10.2009)

Auf einen Blick

Text

IBM Deutschland GmbH, Ungenannte Str. ??, D-71139 Ehningen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Cognos GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26728) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IBM Deutschland GmbH, Böblingen.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "IBM Deutschland GmbH - Verschmelzung: Cognos GmbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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