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Verschmelzung: KKT Kraus Kälte- und Klimatechnik GmbH Hrb23.03.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.03.2007)

Auf einen Blick

Text

KKT KRAUS Industriekühlung GmbH, Röthenbach a. d. Pegnitz (
Ungenannte Str. ??, D-90552 Röthenbach a. d. Peg
.). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KKT Kraus Kälte- und Klimatechnik GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 3697) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KKT KRAUS Industriekühlung GmbH, Röthenbach a. d. Pegnitz.