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Verschmelzung: Barth Logistik-Systeme GmbH & Co. KG Hrb16.11.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.11.2009)

Auf einen Blick

Text

Barth Warehousing GmbH, Hechingen (
Ungenannte Str. ??, D-72379 Hechingen
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.10.2009 mit der KG unter der Firma "Barth Logistik-Systeme GmbH & Co. KG", Burladingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 420817) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Barth Warehousing GmbH, Hechingen.