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Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb30.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.10.2009)

Auf einen Blick

Text

AVR - Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH,
Ungenannte Str. ??, D-74889 Sinsheim
. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2009 hat die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Erfüllung der Aufgaben bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Auftrag des Rhein-Neckar-Kreises gemäß § 16 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die Betätigung im gesamten Bereich der Abfallentsorgung und der Abfallverwertung außerhalb der öffentlich-rechtlich geregelten Aufgaben. Die Gesellschaft kann sich auch auf branchenverwandten Gebieten einschließlich der Bereiche der Energieerzeugung und Energieverteilung betätigen. Sie kann sich insbesondere auch an Unternehmen ihrer Branchen und entsprechenden branchenverwandten Unternehmen einschließlich der Energieerzeugung und -verteilung beteiligen und die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AVR UmweltService GmbH, Sinsheim.