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Verschm.: Aktiengesellschaft digiCon AG, digiCon Procurement GmbH · Nicht mehr Betriebspacht: Aktiengesellschaft digiCon AG · Anschrift · Firmensitz: Kornwestheim · Name: digiCon AG · Satzung … Hrb12.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.10.2009)
Auf einen Blick
Text
digiCon Holding AG,
Ungenannte Str. ??, D-70439 Stuttgart
. Die Hauptversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung der Satzung in Ziff. 1 (Firma und Sitz) und Ziff. 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert, nun: digiCon AG. Sitz verlegt, nun: Kornwestheim. Neue Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-70806 Kornwestheim
. Gegenstand geändert, nun: Mastering und Produktion von optischen Datenträgern; Full Service für Konfektionierung, Drucksachen, Verpackungen und Versand. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "digiCon Procurement GmbH", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 720439) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Aktiengesellschaft "digiCon AG", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 207060) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Der zwischen der Gesellschaft und der "digiCon AG", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 207060) am 03.01.2005 abgeschlossene Betriebspachtvertrag ist mit Wirkung zum 05.10.2009 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: digiCon AG, Kornwestheim.