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Verschmelzung: Rebecca BidCo AG Hrb 11.02.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.02.2021)
Text
HRB 6193: Renk Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-86159 Augsburg
. Die Hauptversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des § 7 (Anzahl, Wahl) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 22.12.2020 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Rebecca BidCo AG (Amtsgericht München HRB 259756) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 17.11.2020 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Rebecca BidCo AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 259756), gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2020 mit der Rebecca BidCo AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 259756) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Renk AG, Augsburg.