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Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG Ureg29.03.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Biofrontera AG Leverkusen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG Es wurde Anfechtungsklage gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG vom 9. Januar 2023 unter Tagesordnungspunkt 5 (Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 23. August 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Wahl von Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller zum Aufsichtsratsmitglied) im Rahmen einer Klageerweiterung der beim Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 O 68/22 rechtshängigen Klage erhoben. Leverkusen, im März 2023 Biofrontera AG Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Biofrontera AG, Leverkusen.
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