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Vertretungsregelung · Satzung Hrb31.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Baugenossenschaft "Neu Heidelberg" e.G., Heidelberg (
Rohrbacher Str. 56 - 58, 69115 Heidelberg
). Die Generalversammlung vom 24.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG. Gegenstand geändert, nun: die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann alle Maßnahmen ausführen, die geeignet sind, die Wohnversorgung, die städtebauliche und infrastrukturelle Gestaltung und die Wirtschaftsansiedlung zu fördern. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftskreises auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 29 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG, Heidelberg.