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Formwechsel: Rendler Bauholding GmbH Hrb31.08.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 24.08.2009)

Auf einen Blick

Text

Rendler Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Oberkirch (
Ungenannte Str. ??, D-77704 Oberkirch
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.08.2009 in eine GmbH unter der Firma "Rendler Bauholding GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704199) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rendler Holding AG, Oberkirch.