Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG Hrb31.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.01.2007)
Auf einen Blick
Text
HIM Holtzbrinck XVIII a GmbH, München (
Ungenannte Str. ??, D-80335 München
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 11722) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HIM Holtzbrinck XVIII a GmbH, München.