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Verschmelzung: Aktiengesellschaft SURACON Finanz und Service AG Hrb31.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2009)

Auf einen Blick

Text

CHG-MERIDIAN Deutsche Computer Leasing AG,
Weingarten, Franz-Beer-Straße 111, 88250 Weingarten
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2009 die Aktiengesellschaft "SURACON Finanz und Service AG", Wassenberg (Amtsgericht Aachen HRB 15007) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CHG-MERIDIAN AG, Weingarten.

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