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Personen · Übernahme: Manfred Haas e. K. · Ausgliederung: Manfred Haas e. K. · Spaltung: Manfred Haas e. K Hrb10.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Haas GmbH & Co. KG,
Oberkirch, In der Au 2, 77704 Oberkirch
. Der e. K. ????, ???????, Oberkirch, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "Manfred Haas e. K.", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 490312) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.07.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Haas Maschinenbau GmbH & Co. KG, Oberkirch.