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Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) Ureg26.07.2013 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

ABB AG

Mannheim

Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)

Nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe auf die Anhörungsrüge des nachfolgend genannten Antragstellers zu 6 seinen Beschluss vom 21. Januar 2011 - 12 W 77/08, durch den der Senat die sofortigen Beschwerden aller Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 28. Juli 2008 - 24 AktE 43/86 in dem Spruchverfahren zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Abfindung, Az.: 12 W 77/08, zurückgewiesen hatte, nunmehr durch Beschluss vom 13. Mai 2013 neu gefasst hat, gibt der Vorstand der ABB AG, Mannheim, gemäß §14 SpruchG den Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 W 77/08 vom 13. Mai 2013 bekannt:

"Beschluss

In Sachen

1.

Karl-Walter Freitag

Ungenannte Str. ??, D-50823 Köln

- Antragsteller / Beschwerdeführer / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigter:

Ungenannte Str. ??, D-50667 Köln
(209/10HO12/Ho)

2.

Heidi Weyde
Himmelsweg 8 a. 53229 Bonn

3.

Dr. Wienand Meilicke

Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn

4.

Prof. Dr. Martina Stöffler

Ungenannte Str. ??, D-14163 Berlin

- Antragsteller / Beschwerdeführer / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigte zu 2 bis 4:
Rechtsanwälte Prof. Dr. Meilicke u. Koll.,

Ungenannte Str. ??, D-53115 Bonn

5.

Dr. Michael Middelmann

Ungenannte Str. ??, D-20249 Hamburg

- Antragsteller / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigter:

Ungenannte Str. ??, D-22880 Wedel

6.

Rolf Hauschildt

Ungenannte Str. ??, D-40667 Meerbusch

- Antragsteller / Beschwerdeführer / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Zinn u. Koll..

Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim

7.

Christa Götz

Ungenannte Str. ??, D-76530 Baden-Baden

8.

Dr. Hans Norbert Götz

Ungenannte Str. ??, D-76530 Baden-Baden

- Antragsteller / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigte zu 7 und 8:
Rechtsanwälte Dr. Jur. Hans Norbert Götz u. Koll.,

Ungenannte Str. ??, D-76530 Baden-Baden

9.

Norbert Kind

Ungenannte Str. ??, D-56235 Ransbach-Baumbach

- Antragsteller / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krempel u. Koll.,

Ungenannte Str. ??, D-56457 Westerburg

10.

Prof. Dr. Christine Bruns-Özgan

Ungenannte Str. ??, D-50859 Köln

11.

Rudolf Bruns

Ungenannte Str. ??, D-82362 Polling

12.

Ulrike Bruns
rue

Ungenannte Str. ??, L-6942 Niederavan
, Luxemburg

13.

Georg Bruns

Ungenannte Str. ??, D-52046 Aachen

14.

Joachim Bruns

Ungenannte Str. ??, D-50259 Pulheim

- Antragsteller / Beschwerdeführer / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigte zu 10 bis 14:
Rechtsanwälte Joachim Bruns u. Koll.,

Ungenannte Str. ??, D-50259 Pulheim

15.

Oskar Behr

Ungenannte Str. ??, D-65817 Eppstein

- Antragsteller / Beschwerdegegner -

16.

Dr. Timm Schubert

Ungenannte Str. ??, D-89079 Ulm

- Antragsteller / Beschwerdegegner -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr.

Ungenannte Str. ??, D-79098 Freiburg

17.

Rechtsanwalt Dr. Philipp
als Vertreter der außenstehenden Aktionäre bezüglich der Festsetzung des Ausgleichs

Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim

18.

Dr. Reichert
als Vertreter der außenstehenden Aktionäre bezüglich der Festsetzung der Abfindung

Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim

gegen

1.

ABB AG
vertreten durch d. Vorstandsvorsitzenden ????? ?????

Kallstadter Str. 1, 68309 Mannheim

2.

ABB Ltd.

Ungenannte Str. ??, CH-8050 Zürich

(Abt. GF-FT)

- Antragsgegnerinnen / Beschwerdeführerinnen / Anschlussbeschwerdegegnerinnen -

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Prof. Rowedder u. Koll.,

Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim

wegen gerichtlicher Bestimmung der angemessenen Barabfindung u. des angemessenen Ausgleichs gem. §§ 304, 305 AktG

Hier Änderung des Senatsbeschlusses vom 21.01.2011 nach Anhörungsrüge

I.

Auf die Anhörungsrüge des Antragstellers zu 6 wird der Beschluss des Senats vom 21. Januar 2011 - 12 W 77/08 - abgeändert und insgesamt in Ziffer I. bis III. wie folgt neu gefasst:

Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1, 2, 3, 4, 6, 10, 11, 12, 13, 14 und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers zu 16 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 28. Juli 2008 - 24 AktE 43/86 - wie folgt abgeändert:

1.

Die Abfindung gemäß § 2 des Beherrschungsvertrages vom 30.01.1986 zwischen der ABB AG (Mannheim) und der BBC Baden (Schweiz) - verschmolzen auf ABB Zürich wird auf 437,71 DM (= 223,80 €) je Aktie im Nennwert von 50 DM festgesetzt.

Dieser Betrag ist ab 25.03.1986 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz (Basiszinssatz) zu verzinsen.

2.

Der Ausgleich gemäß § 3 des genannten Vertrages wird auf 40,05 DM (20,48 €) je Aktie im Nennwert von 50 DM abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.

Der festgesetzte Betrag vermindert sich ab 1991 auf die Hälfte.

3.

Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in erster Instanz.

II.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird zurückgewiesen.

III.

Die Antragsgegnerinnen tragen die im Beschwerdeverfahren und im Rahmen der Anhörungsrüge entstandenen Gerichtskosten einschließlich der Kosten der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1 bis 16.

IV.

Die mit Schriftsätzen der Antragsteller zu 2 bis 4 vom 20.02.2012 und vom 10.12.2012 erhobenen Gegenvorstellungen werden zurückgewiesen.

V.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird für die Gerichtskosten und für die Vergütung der Vertreter der außenstehenden Aktionäre auf 7.500.000,00 € festgesetzt."

 

Zu den Einzelheiten der Abwicklung der sich aus dem obigen Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe ergebenden Zahlungsansprüche wird eine separate banktechnische Bekanntmachung erfolgen."

 

Mannheim, den 23.07.2013

ABB AG

der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ABB AG, Mannheim.