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Gewinnabführung: MAW Montagetechnik GmbH, Weeke Bohrsysteme GmbH · Übernahme: MAW Montagetechnik GmbH, Weeke Bohrsysteme GmbH · Spaltung: MAW Montagetechnik GmbH, Weeke Bohrsysteme GmbH Hrb27.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.07.2009)
Auf einen Blick
Text
Homag Holzbearbeitungssysteme Aktiengesellschaft,
Schopfloch, Homagstr. 3-5, 72296 Schopfloch
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2009 den Geschäftsanteil mit der Nummer 1 in Höhe von 9.300.000,00 Euro an der im Handelsregister des Amtsgericht Gütersloh unter HRB 5833 eingetragenen Weeke Bohrsysteme GmbH mit dem Sitz in Herzebrock-Clarholz sowie den im Handelsregister des Amtsgericht Gütersloh unter HRB 5833 einetragenen bezüglich der Weeke Bohrsysteme GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz als Organschaft bestehenden Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2006 auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MAW Montagetechnik GmbH", Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 5649) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HOMAG GmbH, Schopfloch.