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GF (2 Personen) · Nicht mehr GF (1 Person) · Nicht mehr PPA (1 Person) · Verschm.: Georg Gernhard GmbH, WIFAG Graphischer Fachhandel GmbH · Anschrift · Ge­sell­schafts­ver­trag … Hrb29.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.06.2009)

Auf einen Blick

Text

"WIFAG" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vertrieb von Maschinen für Druck und Verpackung, Leinfelden-Ungenannte Str. ??, D-70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2009 mit Nachtrag vom 14.05.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: WIFAG GmbH. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand geändert, nun: Herstellung, Vertrieb, Montage, Inbetriebnahme, Reparatur und Unterhalt von Maschinen, insbesondere von Maschinen der international registrierten Marke "WIFAG" sowie den Vertrieb sämtlicher Bedarfsgegenstände der graphischen Industrie und die Wartung und Reparatur dieser Gegenstände. Nicht mehr Geschäftsführer: ????????, ????, Pliezhausen, *??.??.????. Bestellt als Geschäftsführer: ????????????, ?????????, Riederich, *??.??.????; ?????, ??????, Rottenburg am Neckar, *??.??.????. Prokura erloschen: ????????????, ?????????, Riederich, *??.??.????. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.03.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WIFAG Graphischer Fachhandel GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 224655) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.03.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Georg Gernhard GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 726127) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gesellschaft hat am 26.03.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rädler-Wifac GmbH, Landsberg a. Lech.

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