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Nicht mehr Prokura (1 Person) · Verschmelzung: Nestro Lufttechnik GmbH Hrb15.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.12.2006)
Auf einen Blick
Text
Nestro Lufttechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Röllbach (
Ungenannte Str. ??, D-63934 Röllbach
). Prokura erloschen: ?????????????, ??????, Röllbach. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Nestro Lufttechnik GmbH mit dem Sitz in Schkölen/OT Hainichen (Amtsgericht Jena HRB 201264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Nestro Lufttechnik GmbH, Röllbach.