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Geschäftsführer: R. K., K. R., M. Sch. · ppa (1 Person) · Verschm.: Marine- und Automatisierungstechnik Rostock GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Marine- und Automatisierungstechnik Rostock GmbH Hrb 09.02.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 14075: SEAR Software GmbH,
Rostock, Hundsburgallee 9 c, 18106 Rostock
. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert, nun: Marine- und Automatisierungstechnik Rostock GmbH. ist die Automatisierung von Steuer-, Meß- und Regelprozessen im weitesten Sinne, die Entwicklung, Konstruktion, Projektierung und der Vertrieb von Gerätetechnik und Anlagen einschließlich deren Installation, Wartung und Service, sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ferner die Durchführung von Beratungen und Schulungen, sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit diesem Geschäftszweig in Zusammenhang stehen. Bestellt als Geschäftsführer: König, Roman, Roggentin, *??.??.????; Richter, Kristian, Rostock, *??.??.????; Schmidt, Michael, Mönchhagen, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ????????, ??????, Rostock, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2020 mit der Marine- und Automatisierungstechnik Rostock GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 7150) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Marine- und Automatisierungstechnik Rostock GmbH, Rostock.