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Löschung · Verschmelzung: Dieter A. Roth GmbH Hrb27.04.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 23.04.2009)

Auf einen Blick

Text

Dieter A. Roth oHG, Keltern (Ungenannte Str. ??, D-75210 Keltern). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2009 mit Nachtrag vom 20.04.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.03.2009 und 20.04.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Roth GmbH", Keltern (Amtsgericht Mannheim HRB 705215) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dieter A. Roth OHG, Keltern.

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