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Übernahme: ZF Friedrichshafen AG · Spaltung: ZF Friedrichshafen AG Hrb 25.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.10.2006)

Auf einen Blick

Text

ZF Sachs AG, Schweinfurt (
Ungenannte Str. ??, D-97424 Schweinfurt
). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 27.07.2006 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 27.07.2006 den Geschäftsanteil an der Firma "Sachs International B.V." mit dem Sitz in Den Haag (Niederlande) als Gesamtheit auf die Firma "ZF Friedrichshafen AG" mit dem Sitz in Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 630206) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZF Sachs AG, Schweinfurt.