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Satzung Hrb11.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.10.2006)
Auf einen Blick
Text
H.P.I. Holding Aktiengesellschaft, München (Ismaninger Strasse 17-19, 3 OG, 81675 München). Die Hauptversammlung vom 29.08.2006 hat die Aufhebung des Genehmigten und des Bedingten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie die Änderung der §§ 4 (Bekanntmachungen), 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital),10 (Regelungen für weitere Sitzungen), 13 (Ort und Einberufung), 14 (Teilnahmeberechtigung), 15 (Stimmrecht), 16 (Leitung) und 18 (Dividenden der Vorzugs- und Stammaktien und Gewinnverwendungsbeschluss) der Satzung beschlossen. Die §§ 20 (Auflösung der Gesellschaft) und 21 (Salvatorische Klausel) wurden angefügt. Das Genehmigte Kapital vom 24.06.1998 wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 09.10.2011 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.800.000 EUR zu erhöhen, wobei dasBezugsrecht der Aktionäre in bestmmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Das Bedingte Kapital vom 24.06.1998 wurde aufgehoben. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nun der elektronische Bundesanzeiger.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ringmetall SE, München.