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Verschmelzung: medicas GmbH Hrb 02.02.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 5138: medicas-Pflegedienst S. & T. Eckert oHG,
Ungenannte Str. ??, D-47608 Geldern
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.11.2020 mit der medicas GmbH mit Sitz in Geldern (Amtsgericht Kleve, HRB 16799) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: medicas-Pflegedienst S. & T. Eckert OHG, Geldern.