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Wortmarke: »Veno 2« Euipotm09.06.2010 Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken)

Historie

Text

Marke

Art Wortmarke
Name Veno 2
Aktenzeichen 004199311
Status der Marke Anmeldung zurückgewiesen
Nizza-Klassifikation

5: Pflaster, Verbandmaterial, Binden und Bänder für gesundheitliche Zwecke, Wundversorgungsmaterial (soweit in Klasse 5 enthalten), Wundverbandmaterial, Kompressen, Tupfer, Tampons für chirurgische Zwecke, medizinische Watte, Mullbinden, Fixierbinden, Universalbinden, Kompressionsbinden, Polsterbinden, elastische Binden, Schaumgummibinden, Schlauchbinden, auch elastisch, Pflasterverbände, Tapeverbände; (ausgenommen pharmazeutische Erzeugnisse).

10: Orthopädische Binden und Bandagen, Gips-, Fixier-, Stütz- und Polsterbinden, Universalbinden, Stülp- und Netzverbände; Kompressionsstrümpfe; Kunstharzverbände, Zinkleimbinden.

Datum der Einreichung 17.12.2004
Datum der Eintragung
Ablaufdatum
Inhaber

PAUL HARTMANN AG

Zentrale Rechtsabteilung

Postfach 14 20

D-89504 Heidenheim

Deutschland

Diese Bekanntmachung wurde von Englisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PAUL HARTMANN AG, Heidenheim a. d. Brenz.