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Wortmarke: »AMVR« Euipotm06.04.2010 Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken)
Historie
Text
Marke
Art | Wortmarke |
Name | AMVR |
Aktenzeichen | 008541484 |
Status der Marke | Eingetragen |
Nizza-Klassifikation |
6: Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bauteile, Formteile und Profilteile für Schutzplanken, Leit-planken, Pfosten und Schilder aus Stahl und anderen Metallen, unbeschichtet oder beschichtet, insbesondere mit metallischen oder chemischen Überzügen; geformte Blechteile aus Stahl und anderen Metallen; gewalzte, gepresste, gezogene Bauteile und Profilteile aus Stahl und anderen Metallen; Stangen, Stäbe, Leisten, Schienen, Stützen, Streben, Rohre, Platten und Bleche aus Stahl und anderen Metallen; maschinenmäßig oder von Hand bearbeitete, insbesondere gebohrte, gedrehte, gefräste, gepresste oder gestanzte Formteile aus Metall in Form von Schutzplanken, Leitplanken, Pfosten und Schildern; vorgefertigte Blechverkleidungen aus Stahl und anderen Metallen; Befestigungsbauteile und Abdeckkappen aus Stahl und anderen Metallen; zusammengesetzte Bauteile aus Stahl und anderen Metallen; Verbindungsteile, Formschlussverbindungsstücke, Klemmverbindungsstücke, alle vorerwähnten Waren aus Stahl und anderen Metallen, unbeschichtet oder beschichtet, insbesondere auch mit metallischen oder chemischen Überzügen; Lärmschutzwände, Sichtschutzwände, insbesondere bepflanzbare Lärmschutz- und Sichtschutzwände, im wesentlichen bestehend aus Stahl und anderen Metallen; Formteile aus Stahl, nämlich Markierungsnägel und Markierungsplatten zur Markierung von Fahrbahnen und Straßenleitplanken; Formteile aus Stahl, nämlich Markierungsnägel und Markierungsplatten zur Markierung von Fahrbahnen. 19: Baumaterialien (nicht aus Metall), Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; zusammengesetzte Bauteile, Formteile und Profilteile in Form von Leitplanken, Leitschwellen, Leitwänden und Gleitwänden für Straßen (nicht aus Metall); Bauteile, Formteile und Profilteile für Leitplanken, Leitschwellen, Leitwänden und Gleitwänden für Straßen (nicht aus Metall); Straßenbegrenzungspfosten, nicht leuchtend und nicht mechanisch (nicht aus Metall); Glasgranulat für die Straßenmarkierung; Straßenmarkierungsfolien und -platten aus Kunststoff; Markierungsnägel aus Kunststoff zur Markierung von Fahrbahnen. 37: Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten; Installation, Wartung, Reparaturen und/oder Instandhaltung von Leitplanken, Leitschwellen, Leitwänden, Gleitwänden, Schutzwänden, Lärmschutz- und Sichtschutzwänden für Straßen, von Straßenbegrenzungspfosten und -planken, Pollern und Durchfahrtssperren; Durchführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten. |
Datum der Einreichung | 10.09.2009 |
Datum der Eintragung | 30.03.2010 |
Ablaufdatum | 10.09.2029 |
Inhaber |
Volkmann & Rossbach GmbH & Co. KG Postfach 11 56 D-56401 Montabaur Deutschland |
Diese Bekanntmachung wurde von Englisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volkmann & Rossbach GmbH & Co. KG, Montabaur.
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