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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg05.04.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Berchtesgadener Bergbahn AktiengesellschaftSchönau am KönigsseeEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2022
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 20. Mai 2022, 10.00 Uhr im Gasthaus Unterstein,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Teilnahmebestimmungen: Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Sparkasse Berchtesgadener Land während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 12. Mai 2022 zu erfolgen. Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 13. Mai 2022 bei der Gesellschaft einzureichen. Samstage gelten nach § 14 Abs. 4 der Satzung nicht als Werktage nach den vorstehenden Bestimmungen. Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT DER VORSTAND
Jennerbahnstraße 18, 83471 Schönau am Königssee
Telefon (08652) 95 81 - 0 | Telefax (08652) 95 81 - 95 Internet http://www.jennerbahn.de E-Mail info@jennerbahn.de |
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Berchtesgadener Bergbahn AG, Schönau a. Königssee.