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Verschmelzung: Baxter Deutschland Produktionsgesellschaft mbH · Satzung Hrb13.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.09.2006)
Auf einen Blick
Text
Baxter Deutschland GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München (
Edisonstr. 4, 85716 Unterschleißheim
). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat die Änderung der §§ 9 (Aufsichtsrat), 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Mitgliedschaft, Aufwendungsersatz), 15 (Auflösung, Liquidation) und 16 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die Baxter Deutschland Produktionsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 142371) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baxter Deutschland GmbH, Unterschleißheim.