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Wortmarke: »swirl Das reine Leben« Euipotm 02.01.2012 Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken)
Historie
Text
Marke
| Art | Wortmarke |
| Name | swirl Das reine Leben |
| Aktenzeichen | 010129864 |
| Status der Marke | Eingetragen |
| Nizza-Klassifikation |
1: Entkalker in flüssiger, pulverisierter und Tablettenform für Industrie. 3: Putz-, Polier-, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel; Seifen, Desodorierungsmittel für den persönlichen Gebrauch; Haushaltsreinigungs- und Haushaltspflegemittel; Waschmittel; Bleichmittel; Spülmittel; Autoreinigungs- und Autopflegemittel, alle vorgenannten Waren in fester, flüssiger oder gasförmiger Form; Entkalker in flüssiger, pulverisierter und Tablettenform für Haushaltszwecke; Küchentücher als Putz-, Wisch-, Trocken- und Feuchttücher (imprägniert oder veredelt) für einmaligen und mehrmaligen Gebrauch. 5: Geruchsstopper und -absorbierer zur Verwendung in Haushalt und Küche; Raumluftspray; Desodorierungsmittel für den nicht persönlichen Gebrauch, Raumdesodorierungsmittel, nämlich Duftspender und Duftsteine; Duftpatronen; Desinfektionsmittel; Fungizide; Herbizide. 7: Elektrische Reinigungsgeräte, auch für Haushaltszwecke, nämlich Staubsauger, Bohner-, Shamponier- und Teppichbodenreinigungsmaschinen, Heißdampf- und Druckreinigungsgeräte sowie Zubehör hierfür, nämlich Halterungen, Schläuche, Düsen, Bürsten, Antriebsriemen, Saugrohre, Verlängerungen; Staubsaugerbeutel; Filter, nämlich Motor- und Aktivkohlefilter, soweit in Klasse 7 enthalten. 11: Filter, nämlich Wasser-, Dunst-, Fett-, Luft-, Pollen-, Geruchs- und Motorfilter. 16: Papier, Filterpapier, Saugpapier, Pappe (Karton) und Waren daraus, nämlich Handtücher; Küchentücher als Putz-, Wisch- und Trockentücher für einmaligen und mehrmaligen Gebrauch; Müllbeutel, Abfallsäcke, auch in Form von Kassetten; Aufbewahrungsbeutel und -säcke; Abdeckfolien, Schutzfolien, Abdeckpapier, Möbel-Abdeckhauben, Schutzbeutel für Pinsel und Farbroller; Hundekotbeutel. 18: Kleidersäcke- und beutel; Kofferraum- und Autorücksitzdecken für Hunde. 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder damit plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; handbetätigte, nicht elektrische Reinigungsgeräte wie Wischer, Schrubber, Besen, Fensterabzieher; Küchentücher als Putz-, Wisch- und Trockentücher für einmaligen und mehrmaligen Gebrauch; Brillenputztücher, Antibeschlagtücher (auch imprägniert oder veredelt); Tierhaarhandschuhe; feuchte Pfotentücher; Katzentoiletten und Zubehör hierzu, wie Geruchsfilter, Einlagen; Abfalleimer, Müllsackhalter bzw -ständer; Vorratsbehälter für Müllbeutel und -säcke, auch in Form von Kassetten. 22: Gartensäcke aus textilem Material, Gewebeplanen zum Schutz vor Schmutz und Feuchtigkeit zur Nutzung im Außenbereich und Garten. 24: Filtermaterial aus textilen und nicht textilen Vliesen für die Herstellung von Staubsaugerbeuteln; Schutzunterlagen für Pflanzarbeiten aus gewebtem Material; Hundehandtücher. 27: Trainingsmatten für Hunde und Katzen. |
| Datum der Einreichung | 18.07.2011 |
| Datum der Eintragung | 28.12.2011 |
| Ablaufdatum | 18.07.2031 |
| Inhaber |
Ringstr. 99 D-32427 Minden Deutschland |
Diese Bekanntmachung wurde von Englisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Melitta Europa GmbH & Co. KG, Minden.