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Verschmelzung: SKF Gleitlager GmbH Hrb17.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2006)

Auf einen Blick

Text

SKF GmbH, Schweinfurt (
Gunnar-Wester-Straße 12, 97421 Schweinfurt
). Die SKF Gleitlager GmbH mit dem Sitz in Püttlingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 74032) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 11.07.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.07.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SKF GmbH, Schweinfurt.