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Verschmelzung: Raiffeisenbank Erkheim eG Hrb03.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2006)
Auf einen Blick
Text
Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz eG, Bellenberg (
Ungenannte Str. ??, D-89287 Bellenberg
). Die Raiffeisenbank Erkheim eG mit dem Sitz in Erkheim (Amtsgericht Memmingen, GnR 536) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 10.05.2006 der übernehmenden Genossenschaft und des Beschlusses der Generalversammlung vom 19.04.2006 der übertragenden Genossenschaft mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG, Krumbach (Schwaben).