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Verschmelzung: VR-Bank Rottal-Inn eG Hrb09.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.08.2006)
Auf einen Blick
Text
VR-Versicherungsdienst GmbH, Simbach/Inn (
Ungenannte Str. ??, D-84359 Simbach
, am InnVR-Versicherungsdienst GmbH, Simbach/Inn (
Ungenannte Str. ??, D-84359 Simbach a. Inn
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der VR-Bank Rottal-Inn eG vom selben Tag mit der VR-Bank Rottal-Inn eG mit dem Sitz in Pfarrkirchen (Amtsgericht Landshut GnR 217) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung in das Register der übernehmenden Genossenschaft.. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VR-Versicherungsdienst GmbH, Simbach a. Inn.