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Formwechsel: Prof. Homburg GmbH Hrb09.01.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.01.2009)
Auf einen Blick
Text
Prof. Homburg GmbH & Co. KG, Mannheim (
Ungenannte Str. ??, D-68161 Mannheim
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.12.2008 in eine GmbH unter der Firma "Prof. Homburg GmbH", mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, 00 AR 3120/08) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Prof. Homburg GmbH & Co. KG, Mannheim.