Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Hahn Automobile Backnang GmbH · Anschrift · Zweigniederlassung Hrb22.12.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.12.2008)
Auf einen Blick
Text
Hahn Automobile GmbH & Co. KG,
Fellbach, Ringstr. 12-18, 70736 Fellbach
. Geschäftsanschrift:
Ringstr. 12-18, 70736 Fellbach
. Wegen Eintragung der Geschäftsanschriften Zweigniederlassungen aus technischen Gründen neu vorgetragen: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-71063 Sindelfingen
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-71063 Sindelfingen
;
Ungenannte Str. ??, D-73037 Göppingen
, Geschäftsanschrift: Holzheimer Str.1, 73037 Göppingen;
Ungenannte Str. ??, D-73066 Uhingen
, Geschäftsanschrift: Fabrikstr.1, 73066 Uhingen;
Ungenannte Str. ??, D-73240 Wendlingen a. Neckar
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-73240 Wendlingen a. Neckar
;
Ungenannte Str. ??, D-71634 Ludwigsburg
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-71634 Ludwigsburg
;
Ungenannte Str. ??, D-73614 Schorndorf
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-73614 Schorndorf
;
Ungenannte Str. ??, D-73730 Esslingen a. Neckar
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-73734 Esslingen a. Neckar
;
Ungenannte Str. ??, D-73207 Plochingen
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-73207 Plochingen
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die GmbH "Hahn Automobile Backnang GmbH", Backnang (Amtsgericht Stuttgart HRB 271078) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hahn Automobile GmbH & Co. KG, Fellbach.