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Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 24.09.2020 mit der "BAWAG P.S.K… Hrb 15.01.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Text
HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-70178 Stuttgart
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 24.09.2020 mit der "BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft", Wien (Österreichisches Firmenbuch 205340x), einer AG österreichischen Rechts, verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem österreichischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SÜDWESTBANK AG, Stuttgart.