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Wortmarke: »Powerpreg« Euipotm14.10.2023 Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken)
Historie
Text
Marke
| Art | Wortmarke |
| Name | powerpreg |
| Aktenzeichen | 011425048 |
| Status der Marke | Eintragung abgelaufen |
| Nizza-Klassifikation |
12: Formteile als Fertigprodukte aus Metall und/oder Faserprodukten wie glasfaserverstärktem Kunststoff, sowie Verbund-Formteile, überwiegend aus Metall und/oder Faserprodukten wie glasfaserverstärktem Kunststoff, alle vorstehend genannten Produkte speziell für Automobile. 17: Dichtung, Isolier- und Dichtmaterial, Insbesondere auf Basis von oder überwiegend bestehend aus glasfaserverstärktem Kunststoff; Gewebe (Fasern), insbesondere Glasfasergewebe für Isolierzwecke; Glasfasern für Isolierzwecke; Mineralwolle und Glaswolle zur Isolierung; Isolierfilz; Isoliergewebe; Die vorstehend Genannten auch beschichtet; Isolierhandschuhe; Schalldämmungsmittel; Wärmeisoliermittel; Armierungen für Druckluftleitungen (nicht aus Metall); Feuerfestes Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall), Formteile als Halbfabrikate oder Fertigprodukte aus glasfaserverstärktem Kunststoff, sowie Verbund-Formteile, überwiegend aus glasfaserverstärktem Kunststoff, die vorstehend genannten Waren für Isolierzwecke; Faserprodukte wie glasfaserverstärkter Kunststoff, lose oder in Form von Bahnen, Streifen, Zuschnitten, als Halbfabrikate oder Fertigprodukte für Isolierzwecke; Nadelmatten für Dichtungs- und Isolierzwecke; Formteile als Halbfabrikate aus Kunstfaserprodukten, die vorstehend genannten Waren zur Verwendung für Automobile; Die vorstehend genannten Waren auch zur Bewehrung von glasfaserverstärktem Kunststoff; Synthetische Fasern (nicht für Textilzwecke); Sicherheitsvorhänge aus glasfaserverstärktem Kunststoff. 19: Bauteile aus glasfaserverstärktem Kunststoff sowie Formteile aus Verbundwerkstoffen, überwiegend aus glasfaserverstärktem Kunststoff, die vorstehend genannten Waren für Bauzwecke; Faserprodukte wie glasfaserverstärkter Kunststoff, lose oder in Form von Bahnen, Streifen, Zuschnitten, als Halbfabrikate oder Fertigprodukte, insbesondere für Bauzwecke (nicht aus Metall). 21: Glasfasern, ausgenommen für Isolier- und Textilzwecke; Fasermaterialien (nicht oder überwiegend nicht aus Metall) wie Glasgewebe (nicht für Isolations- oder textile Zwecke); Glaswolle, ausgenommen zur Isolierung; Formteile aus veredelten Formteilen als Halbfabrikate aus Produkten aus glasfaserverstärktem Kunststoff sowie Verbund-Formteile, überwiegend aus Produkten aus glasfaserverstärktem Kunststoff, die vorstehend genannten Waren für Automobile; Die vorstehend genannten Waren auch für die Bewehrung von glasfaserverstärktem Kunststoff. |
| Datum der Einreichung | 14.12.2012 |
| Datum der Eintragung | 13.05.2013 |
| Ablaufdatum | 14.12.2022 |
| Inhaber |
DBW Advanced Fiber Technologies GmbH Rodetal 40 D-37120 Bovenden Deutschland |
Diese Bekanntmachung wurde von Englisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, Bovenden.