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Satzung Hrb12.12.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.12.2008)

Auf einen Blick

Text

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg (Ungenannte Str. ??, D-69120 Heidelberg). Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Die am 28.11.2006 beschlossene Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 13.838.855,00 EUR (nach teilweiser Ausschöpfung noch bis zu 257.922,00 EUR) zu erhöhen (genehmigtes Kapital) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.11.2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 20.629.321,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat das am 28.11.2006 beschlossene bedingte Kapital (bedingtes Kapital 1) aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008 um bis zu 1.800.000,00 EUR bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom gleichen Tag bis zum 25.11.2011 begeben werden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 2invest AG, Heidelberg.

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