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Wortmarke: »SUPERCEL« Euipotm11.07.2011 Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken)

Historie

Text

Marke

Art Wortmarke
Name SUPERCEL
Aktenzeichen 008686891
Status der Marke Eingetragen
Nizza-Klassifikation

1: Cellulose und Cellulosederivate, Pulvercellulose, mikrokristalline Cellulose, reine sowie cellulosehaltige Hemicellulose, Lignocellulose, alpha-Cellulose, Holzmehle, Holzpulver, Holzzellstoff und Holzgranulate aus naturbelassenen Hart- und Weichhölzern; Cellulose und Cellulosederivate, Pulvercellulose, Mikrokristalline Cellulose, reine sowie cellulosehaltige Hemicellulose, Lignocellulose, alpha-Cellulose, nanoskalige Cellulose, Holzmehle, Holzpulver, Holzzellstoff und Holzgranulate aus naturbelassenen Hart- und Weichhölzern in fasriger, pulvriger, granulierter, fibrillierter, kollodialer, mikronisierter oder sonstiger Darreichungsform, insbesondere auch in Kombination mit anderen Verbindungen, wie anorganischen Substanzen, Pigmenten, hydrophobierende Substanzen, keimabtötende Substanzen und oder sonstigen Hilfs- und Zusatzstoffe; Alle vorgenannten Waren für gewerbliche und industrielle Zwecke, insbesondere für die chemische-, pharmazeutische-, kosmetische-, Lebensmittel-, biochemische- und Kunststoffindustrie, sowie für bauchemische-, bituminöse-, mineralische- und Straßenbauzwecke, insbesondere für Straßenbauprodukte, sowie für gewerbliche und industrielle Zwecke in allen Bereichen der Filtration; Alle vorgenannten Waren für gewerbliche und industrielle Zwecke, insbesondere als Bindemittel, als Thixotropiermittel, als Presshilfsmittel, als Dispergiershilfsmittel, als Geliermittel, als Absorber, als Armierungsmittel, als Füllstoff, als Rieselhilfsmittel, als Trennmittel, als Tablettiermittel, als Granuliermittel, als Verdickungsmittel, als Stabilisator, als Zerfallhilfsmittel, als Trägerstoff und als Räucherhilfsmittel für die Fleischindustrie, alle soweit in Klasse 1 fallend; Alle vorgenannten  Waren ausgenommen Cellulose für die  Papierproduktion.

22: Holzfasern, Holzspäne, Naturfasern in naturbelassenem, aufbereitetem und/oder behandeltem Zustand; Holzfasern aus naturbelassenem Hart- und Weichhölzern in faseriger, pulveriger, granulierter, fibrillierter, kolloidaler, mikronisierter oder sonstiger Darreichungsform, insbesondere auch in Kombination mit anderen Verbindungen, wie anorganischen Substanzen, Pigmenten, hydrophobierende Substanzen, keimabtötende Substanzen und oder sonstigen Hilfs- und Zusatzstoffen.

31: Holzschnitzel; insbesondere Holzschnitzel aus naturbelassenen Hart- und Weichhölzern in faseriger, pulveriger, granulierter, fibrillierter, kolloidaler, mikronisierter oder sonstiger Darreichungsform, insbesondere auch in Kombination mit anderen Verbindungen, wie anorganischen Substanzen, Pigmenten, hydrophobierende Substanzen, keimabtötende Substanzen und oder sonstigen Hilfs- und Zusatzstoffen; Cellulose, Naturfasern in naturbelassenem, aufbereitetem und/oder behandeltem Zustand, Lignocellulose, alle vorgenannten Waren als Futtermittel für Nutz- und Haustiere im Bereich der Tierernährung, als Einstreu im Bereich der Tierhygiene.

Datum der Einreichung 29.10.2009
Datum der Eintragung 07.07.2011
Ablaufdatum 29.10.2029
Inhaber

J. Rettenmaier & Söhne GmbH & Co. KG

Holzmühle 1

D-73494 Rosenberg

Deutschland

Diese Bekanntmachung wurde von Englisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: J. Rettenmaier & Söhne GmbH & Co. KG, Rosenberg.