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Verschmelzung: HORN Glasanlagen GmbH, HORN Thermoprocess Machinery GmbH Hrb01.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.05.2006)

Auf einen Blick

Text

Horn Glass Industries AG, Plößberg (
Ungenannte Str. ??, D-95703 Plößberg
). Die HORN Thermoprocess Machinery GmbH mit dem Sitz in Plößberg (Amtsgericht Weiden HRB 2142) und die HORN Glasanlagen GmbH mit dem Sitz in Plößberg (Amtsgericht Weiden HRB 2152) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom 16.05.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Horn Glass Industries AG, Plößberg.