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Satzung Hrb07.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.06.2006)

Auf einen Blick

Text

BayWa AG, München (
Arabellastr. 4, 81925 München
). Die Hauptversammlung vom 11.05.2006 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Genehmigtes Kapital), 23 (Einberufungsfrist der Hauptversammlung) und 25 (Versammlungsleiter) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2011 gegen Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.500.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2006/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BayWa AG, München.