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Gewinnabführung: Schwäbische Hüttenwerke Zweite Beteiligungs GmbH · Beherrschung: Schwäbische Hüttenwerke Zweite Beteiligungs GmbH · Verschmelzung: Schwäbische Hüttenwerke Automotive Verwaltungs GmbH Hrb11.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.11.2008)
Auf einen Blick
Text
Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen (
Ungenannte Str. ??, D-73433 Aalen
). Mit der "Schwäbische Hüttenwerke Zweite Beteiligungs GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501659) wurde am 23.10.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 23.10.2008 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.10.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwäbische Hüttenwerke Automotive Verwaltungs GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501697) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen.