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Satzung Hrb 17.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.05.2006)
Auf einen Blick
Text
Siemens AG, Berlin und München (
Ungenannte Str. ??, D-80333 München
). Die Hauptversammlung vom 26.01.2006 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital), 18 (Hauptversammlung - Einberufung), 19 (Hauptversammlung - Teilnahme und Anmeldung) und 21 (HauptversammlungAblauf) der Satzung beschlossen. Das Präsidium des Aufsichtsrats hat auf den Wegfall des Genehmigten Kapitals 2001/II infolge Zeitablaufs hin am 10.02.2006 die Änderung der Fassung des § 4 (Grundkapital, Aktien) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.01.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 25.01.2011 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 75.000.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2006/I). Das Genehmigte Kapital vom 22.02.2001 (Genehmigtes Kapital 2001 /II) ist durch Zeitablauf erloschen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens AG, München.