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Verschmelzung: Haushahn Aufzüge GmbH Hrb27.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.10.2008)

Auf einen Blick

Text

C. Haushahn GmbH & Co. KG, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70469 Stuttgart
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2008 die GmbH "Haushahn Aufzüge GmbH", Bad Dürrenberg (Amtsgericht Stendal HRB 208185) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: C. Haushahn GmbH & Co. KG, Stuttgart.