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Personen · Übernahme: Gotthilf Munz e. K. · Ausgliederung: Gotthilf Munz e. K Hrb13.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.10.2008)

Auf einen Blick

Text

Gotthilf Munz Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Fichtenberg (
Anlagen 13, 74427 Fichtenberg
). Der e. K. ????, ????????, Fichtenberg, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "Gotthilf Munz e. K.", Fichtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 722443) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gotthilf Munz Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Fichtenberg.