Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz Ureg 14.10.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Bausparkasse Mainz AktiengesellschaftMainzWertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktiengesetzDie INTER Krankenversicherung AG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Weiter hat sie uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört. Der INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung mehr gehört. Weiter hat uns der INTER Versicherungsverein aG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung der INTER Krankenversicherung AG an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird.
Mainz, Oktober 2016 Der Vorstand |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bausparkasse Mainz AG, Mainz.