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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz - Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien – auch unter Einsatz von Derivaten – sowie zum Ausschluss des Bezugs- und … Ureg03.06.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Daimler Truck Holding AG

Stuttgart

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
- auch unter Einsatz von Derivaten -
sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

ISIN: DE000DTR0CK8 / WKN: DTR0CK

Die ordentliche Hauptversammlung der Daimler Truck Holding AG hat am 27. Mai 2025 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen der im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 1. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung) und 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts).

Die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen oder noch zu erwerbenden Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2025

Daimler Truck Holding AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Daimler Truck Holding AG, Leinfelden-Echterdingen.