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Verschmelzung: Genossenschaft Volksbank Wiesloch eG Hrb29.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Volksbank für das Angelbachtal eG., Rauenberg (
Ungenannte Str. ??, D-69231 Rauenberg
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2008 und 23.07.2008 mit der Genossenschaft "Volksbank Wiesloch eG", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim GnR 350001) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank für das Angelbachtal eG, Rauenberg.