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Übernahme (4 Firmen) · Ausgliederung (4 Firmen) · Spaltung (4 Firmen) · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Klett Lernen und Information GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb01.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Klett Lernen und Wissen GmbH, Stuttgart (
Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart
). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 und 08.08.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Klett Lernen und Information GmbH. Gegenstand geändert, nun: Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Initiierung und Bearbeitung von nationalen und internationalen Projekten zu Online- und Offline-Produkten jeglicher Art im Verlagsbereich. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2008 aus ihrem Vermögen Teil- /Restbetriebe auf folgende Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme): Den Teilbetrieb "Redaktion PONS" auf die "PONS GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15676); den Teil-/Restbetrieb "Ernst Klett Sprachen" auf die "Ernst Klett Sprachen GmbH" (früher: "AOL Verlagsgesellschaft mbH), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21215); den Teilbetrieb "Klett Lerntraining" auf die "Klett Lerntraining GmbH" (früher: "Belchen Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung"), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23072); den Teilbetrieb "Raabe Verlag" auf die "Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH" (früher: "AOL-Verlag GmbH"), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 726594). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Klett Lernen und Information GmbH, Stuttgart.

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