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Verschmelzung: Eckerle GmbH & Co. KG Hrb22.01.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.01.2021)
Auf einen Blick
Text
HRA 77562: Eckerle KG, Andechs,
Ungenannte Str. ??, D-82346 Andechs
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Eckerle GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 11079) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Eckerle KG, Andechs.
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