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Verschmelzung: Inter Krankenversicherung VVaG Hrb 29.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2008)

Text

Inter Lebensversicherung __VVAG__, Mannheim und Berlin (
Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim
). Der Versicherungsverein auf Gegenseitigekeit (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2008 mit dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit "Inter Krankenversicherung AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 47) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des; Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Inter Lebensversicherung VVaG, Mannheim.