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Verschmelzung: Versicherungsverein __VVAG__ Inter Lebensversicherung AG, INTER Lebensversicherung VVaG · Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb 29.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2008)
Auf einen Blick
Text
Inter Krankenversicherung __VVAG__, Mannheim (
Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim
). Die Mitgliedervertreter-Versammlung hat am 20.06.2008 die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurde § 2 (Zweck). Gegenstand geändert, nun: Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts in der Sparte Krankheit (Nr. 2 der Anlage Teil A zum VAG) nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarife. Außerdem übernimmt er die Versicherung gegen feste Entgelte bis zu einem Zehntel seiner Beitragseinnahme auch für Nichtmitglieder; Mit- und Rückversicherungen gleicher Art für andere Versicherungsunternehmen; die Vermittlung aller von ihm nicht selbst betriebenen Versicherungssparten sowie die Vermittlung von Bausparverträgen und Investmentfonds. Mit dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2008 der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit "Inter Lebensversicherung AG", Mannheim und Berlin (Amtsgericht Mannheim HRB 1666 und Amtsgericht Charlottenburg HRB 1960 B)) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INTER VVaG, Mannheim.